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   BGH, 18.03.1958 - VI ZR 197/57   

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https://dejure.org/1958,7881
BGH, 18.03.1958 - VI ZR 197/57 (https://dejure.org/1958,7881)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1958 - VI ZR 197/57 (https://dejure.org/1958,7881)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1958 - VI ZR 197/57 (https://dejure.org/1958,7881)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, dürfen Leistungen sozialer Fürsorge, durch die der wirtschaftliche Nachteil eines Schadensfalles ausgeglichen werden, ihrer Natur nach nicht dem Schädiger zugute kommen (BGHZ 7, 30 [50]; 9, 179 [191]; 10, 107; 13, 360 [363]; 21, 112 [116 ff]; Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1958 VI ZR 197/57, VeraR 1958, 311), Es kann keinen Unterschied machen, ob es sich um freiwillig gewährte Fürsorge handelt oder ob Art und Maß der zu gewährenden Fürsorge durch Gesetz oder Vertrag festgelegt sind (vgl. Hauß in der Anmerkung zu der Entscheidung BGHZ 21, 112 bei LM Nr. 5 zu § 249 [Cb] BGB).
  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Der sozialpolitische Sinn der Steuerermäßigung wegen Körperbeschädigung läßt es von vornherein nicht zu, daß dem Schädiger die Einwendung gestattet wird, der Schaden sei durch sie bereits teilweise ausgeglichen (vgl. BGH Urt. vom 18. März 1958 - VI ZR 197/57).
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